Zertifiziertes Diabeteszentrum DDG
Diabetes Schwerpunktpraxis KVSH · Diabetes Schulungszentrum
Leitende Fußambulanz des Fußnetzes Schleswig-Holstein Nord
Dr. med. Burghoff • D. v. Carnap-Bornheim • Dr. med. Lammerskitten
Dr. med. Sibbersen • Dr. med. Rätz

Rezeptbestellung

Vor der ersten Verordnung im aktuellen Quartal (elektronisches Rezept, Überweisung, Hilfs- oder Heilmittel) ist zwingend das Einlesen der Gesundheitskarte/Versichertenkarte erforderlich!

Rezeptbestellungen sind erst am folgenden Werktag in Ihrer Apotheke als eRezept verfügbar bzw. abholbereit. 

Rezeptbestellungen per Email / online am Wochenende sind erst am Dienstag abholbereit. 

 

Einlesen der Gesundheitskarte/Versichertenkarte vor erster Verordnung

Vor der ersten Ausstellung von eRezepten, Überweisungen und Verordnungen muss in jedem neuen Quartal die Gesundheitskarte/Versichertenkarte eingelesen werden! Dies ist unabhängig von einem späteren Sprechstundentermin.

In Ausnahmefällen ist die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung durch Ihre Krankenkasse (entspricht einem Versichertennachweis) möglich - hierzu müssen Sie als Patient/in Ihre Krankenkasse anrufen und um eine Faxübermittlung an uns 0461 - 168 310 29 bitten. Es liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse, ob dieser Service möglich ist.

eRezept

Das eRezept (elektronisches Rezept) ist seit 01. Januar 2024 für Praxen verpflichtend zur Verordnung verschreibungsfähiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. Das eRezept wird an einen sicheren Server geschickt und kann mittels Ihrer gültigen Krankenversichertenkarte von jeder beliebigen Apotheke aus abgerufen werden. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich, aber möglich. Er enthält einen QR-Code, der von der Apotheke gescannt wird.

Alternativ ist eine Speicherung in einer eigenen App möglich - benötigt wird ein Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) mit der App, eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion und eine PIN zur Einrichtung der App .

Für Privatrezepte, Hilfsmittel und Teststreifen-Verordnungen ist das eRezept noch nicht verfügbar.

Grundsätzlich wird der Quartals-Bedarf an Medikamenten, Hilfs- oder Heilmitteln rezeptiert, die für die Diabetes-Behandlung erforderlich sind. 

Das Faxen, Mailen und auch die postalische Zustellung von Rezepten ist lt. § 31 Abs. 1 Satz 5-7 des SGB V rechtlich nicht erlaubt. Dies ist dem Datenschutz geschuldet und auch bei vorliegender Einverständniserklärung der Patientin/des Patienten nicht zugelassen. 

 

Formular Rezeptbestellung (einen Werktag Bearbeitungszeit)

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